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Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz
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Frau schaut durch ein Bücherregal. Copyright: Royalty-Free / Corbis
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Landesförderung Öffentlicher Bibliotheken

Zum Aufbau leistungsfähiger öffentlicher Bibliotheken stehen den Büchereistellen im LBZ in begrenztem Umfang Fördermittel zur Verfügung. Gefördert werden kann zurzeit:

  • der Aufbau von Buch- und Medienbeständen
  • die EDV- und Internet-Ausstattung
  • der Aufbau von Bibliotheken der Grundversorgung (Pilotprojekte)
  • Teilnahme am LESESOMMER Rheinland-Pfalz

Zu den jeweils gültigen Fördervoraussetzungen informieren wir Sie gerne. Zuständig für das nördliche Rheinland-Pfalz ist die Büchereistelle Koblenz, für das südliche Rheinland-Pfalz die Büchereistelle Neustadt.

Förderung von Pilotprojekten

Zur Verbesserung der Bibliotheksstruktur in Rheinland-Pfalz fördert das Land die Errichtung neuer oder die grundlegende Neuorganisation bestehender Bibliotheken. Dieses bundesweit einmalige Förderprogramm, Pilotprojektförderprogramm genannt, ist für den Aufbau von Bibliotheken der Grundversorgung gedacht. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz vom 09.12.2011 zur Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz gelten für Pilotprojekte folgende Förderkriterien:

  • Aufbau eines Buch und Medienbestandes von mindestens 10.000 Medieneinheiten
  • Geeignete Lage der Bibliothek im Ortszentrum, ausreichende Raumgröße, fachgerechte Mobiliarausstattung
  • Hauptamtlich-fachliche Leitung durch eine Diplom-Bibliothekarin oder einen Diplom-Bibliothekar
  • Öffnungsstunden: mind. 20 Stunden pro Woche
  • Ausreichender Erwerbungsetat zur Aktualisierung des vorhandenen Buch- und Medienbestandes, auch nach Auslaufen der Pilotprojektförderung

Bibliotheksträger, die ihre Bibliothek zu einer Bibliothek der Grundversorgung ausbauen wollen, können im Rahmen der Pilotprojektförderung über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren mit Sondermitteln gefördert werden. Je nach Ausstattung der Bibliothek können in dieser Zeit Fördermittel in Höhe von insgesamt 50.000 bis 100.000 Euro bereitgestellt werden - bei mindestens gleicher Eigenleistung vonseiten des Bibliotheksträgers

Förderfähig sind anteilig Bücher und Medien, Mobiliarausstattung, EDV-Technik und Bibliothekssoftware sowie Personalkosten.

Informationen zum Download

Verwaltungsvorschrift "Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz" (pdf-Datei)

Kriterien für die Landesförderung 2012 (pdf-Datei)

Allgemeine Nebenbestimmungen für die Landesförderung (pdf-Datei)

Kontakt und Fragen

LBZ / Büchereistelle Koblenz:
Jürgen Seefeldt
Telefon: 0261 91500 - 300
E-Mail: 
seefeldt@lbz-rlp.de

LBZ / Büchereistelle Neustadt:
Günter Pflaum
Telefon: 06321 3915 - 25
E-Mail: pflaum@lbz-rlp.de

Angelika Hesse
Telefon: 06321 3915 - 14
E-Mail: hesse@lbz-rlp.de