Jeder Verleger, jede Institution, aber auch jede Privatperson, die im ehemaligen Regierungsbezirk Koblenz ein Medienwerk veröffentlicht, ist verpflichtet dem Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz / Rheinische Landesbibliothek unentgeltlich ein Exemplar je Titel (Pflichtexemplar) abzuliefern.
Das Landesbibliothekszentrum / Rheinische Landesbibliothek hat die Aufgabe, alles zu sammeln, zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, was an Literatur in und über diese Region erscheint.
Die Abgabe an das Landesbibliothekszentrum / Rheinische Landesbibliothek ist gesetzlich geregelt durch die Pflichtabgaberegelung im Landesmediengesetz vom 4. Februar 2005, § 14 (GVBl, S.27) und durch die Landesverordnung zur Durchführung des § 14 des Landesmediengesetzes (pdf-Datei) vom 30. März 2006 (GVBL, S. 146).
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Pflichtablieferung
Der in § 14,5 des Landesmediengesetzes erwähnte Zuschuss zu den Herstellungskosten wird in der Verwaltungsvorschrift (pdf-Datei) des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung vom 30. März 2006 (15525 - 53 201-1/50) geregelt.
Aktuelles
Wegen unseres diesjährigen Betriebsausfluges bleibt die Bibliothek am Donnerstag, 26. August 2010, ganztägig geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Vorschau auf die Veranstaltungen der
2. Jahreshälfte... (mehr)
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Stellenausschreibung
Beim Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz sind am Standort Rheinische Landesbibliothek Koblenz zwei befristete Teilzeitstellen als Aushilfen zu besetzen ...(mehr)


