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Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz
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Home > Rheinische Landesbibliothek > Fernleihe und mehr

Fernleihe und mehr

Literatur, die im Landesbibliothekszentrum oder am Ort nicht vorhanden ist, kann aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Sie haben die Möglichkeit, Medien über die Fernleihe und bei verschiedenen Lieferdiensten und Bibliotheken selbst online zu bestellen.

Über die Fernleihe werden Medien an Ihre Bibliothek geliefert. Die Auslagenpauschale beträgt 1 Euro je Bestellung. Für eine Fernleihbestellung benötigen Sie Transaktionsnummern (Bestellformular). Sie werden benachrichtigt, sobald eine Fernleihlieferung eingetroffen ist. Bei postalischer Benachrichtigung entstehen zusätzlich Kosten von 0,55 Euro, per E-Mail benachrichtigen wir kostenlos (weitere Informationen unter Häufige Fragen oder Schritt für Schritt).

Anmeldung




Den Bearbeitungsstand einer Fernleihbestellung können Sie über Ihr Fernleihkonto in der Digitalen Bibliothek abrufen.

Änderungen des Urheberrechts - Aufsatzbestellungen nur noch als Papierkopie

Zweites Gesetz zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft tritt am 1. Januar 2008 in Kraft  - Dokumentenlieferung mit Restriktionen

Seit Einführung der elektronischen Fernleihe sind die Bibliotheken mehr und mehr dazu übergegangen, Zeitschriftenaufsätze elektronisch an den Endkunden zu versenden. Die vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen im Urheberrechtsgesetz führen ab dem 1. Januar 2008 zu einer wesentlichen Einschränkung der Lieferbedingungen im bibliothekarischen Fernleihverkehr.
Verantwortlich hierfür ist der neu eingeführte § 53a UrhG, wo der Dokumentenlieferdienst der Bibliotheken erstmals gesetzlich geregelt ist. Danach ist auch die elektronische Versendung erlaubt, unterliegt aber entscheidenden Einschränkungen: Sobald ein Anbieter seine Publikationen selbst im Internet zugänglich macht und den Bibliotheken Nutzungsrechte zu "angemessenen Bedingungen" anbietet,dürfen diese Dokumente nicht mehr per E-Mail oder FTP-Download transferiert werden. "Angemessene Bedingungen" sollen dann vorliegen, wenn keine überhöhten Preise verlangt werden.

Da somit in § 53a UrhG die Voraussetzungen für die Lieferungen elektronischer Dokumente nur unbestimmt geregelt sind, müssen die am Fernleihverkehr teilnehmenden Bibliotheken auf die elektronische Auslieferung verzichten. Aus diesem Grunde wird es bis auf weiteres von bestellten Aufsätzen nur noch Kopien als Papierausdruck in den Bibliotheken geben.

Weitere Dienste

Kostenpflichtige Dokumentlieferdienste bieten garantierte Bearbeitungszeiten und liefern z. T. auch an die Privatadresse. Die einzelnen Dokumentlieferdienste erheben unterschiedliche Preise, die abhängig sind von der Kundengruppe (z.B. nicht-kommerziell, kommerziell, Privatpersonen, Studierende, Hochschulangehörige) und vom gewünschten Service. Bitte informieren Sie sich direkt bei dem jeweiligen Lieferdienst.