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Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz
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Ausleihe und mehr

Ausleihtheke im EG
Ausleihtheke im EG

Die Bibliothek leiht Medien kostenlos aus.

Sie benötigen zur Ausleihe einen Leseausweis, den Sie unter Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses erhalten; bei Vorlage des Reisepasses benötigen Sie außerdem eine aktuelle Meldebestätigung des Ordnungsamtes. Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung der Eltern (Formular pdf-Datei).

Medien können über unseren LBZ-Katalog bestellt werden. Innerhalb von einer Stunde stehen Ihnen die bestellten Medien aus dem Bestand des Landesbibliothekszentrums Speyer zur Verfügung. Medien aus dem Bestand der beiden anderen LBZ-Bibiotheken (Koblenz und Zweibrücken) können Sie ebenfalls kostenlos über den LBZ-Katalog bestellen. Informationen über die Bereitstellungszeiten und zu Sonderfällen bei Bestellungen über den LBZ-Katalog finden Sie hier.

Die Leihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen und kann dreimal verlängert werden (mehr).
Bitte beachten Sie die gesonderten Regelungen bei Medien der Fernleihe.

Verliehene Werke können vorgemerkt werden. Wir benachrichtigen Sie, sobald die Medien für Sie bereit liegen. Die Benachrichtigung erfolgt postalisch gegen Portoersatz oder kostenlos per E-Mail.

Zur Benutzung unserer Sonderbestände (besonders wertvolle Bestände oder tendenziöse Literatur ist laut unserer Benutzungsordnung eine rechtliche Erklärung erforderlich (pdf-Datei).

Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte unserer Benutzungsordnung (pdf-Datei).

Ein eigenes Carrel für Sie

Carrel nennt man eine abschließbare Glaskabine mit Arbeitstisch, Stuhl und Buchregal. Die Kabinen verfügen über einen Stromanschluss und W-LAN.Benutzern, die längere Zeit und kontinuierlich im Lesesaal ein Thema bearbeiten und ihr Material am Arbeitsplatz belassen möchten, stellt die Bibliothek im Bereich des Lesesaals auf Antrag ein Carrel zur Verfügung.

Die Dauer der Benutzung ist auf maximal ein Semester begrenzt; in besonders begründeten Fällen ist auch eine längere Nutzung möglich. Die zeitliche Begrenzung kann sich u.U. an der Nachfrage orientieren.

Die Bibliothek kann die Nutzung aufheben, wenn

  • die Kabine offensichtlich nicht benutzt wird;
  • die Kabine nur als Literaturdepot dient. Die dort abgestellten Bücher werden notfalls abgeräumt, der Benutzung wieder zugeführt und der Benutzer / die Benutzerin entlastet. Falls die Werke später wieder benötigt werden, müssen sie erneut bestellt werden. Persönliche Dinge können bei der Lesesaal-Aufsicht abgeholt werden.
  • die Kabine nicht zweckentsprechend genutzt wird. Essen und Trinken sind dort wie auch im übrigen Bibliotheksbereich nicht erlaubt. Dafür stehen im Foyer Plätze zur Verfügung.

Die in den Carreln benutzten Bibliotheksbestände müssen über das Benutzungskonto des Lesers ausgeliehen werden. Werke aus dem Präsenzbestand dürfen nicht dort eingeschlossen werden. Öffnen und Schließen der Kabine ist Aufgabe des Lesesaalpersonals. Für Verlust von privaten Gegenständen kann die Bibliothek keine Haftung übernehmen.

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Stellenangebote

Beim Landesbibliothekszentrum Speyer sind:

  • möglichst zum 15. September 2010 eine befristete Vollzeitstelle zu besetzen ... (mehr)
  • zum 1. Oktober 2010 eine befristete Stelle als Aushilfe zu besetzen ... (mehr).

Wussten Sie schon...

dass Sie im Benutzungsbereich kostenlosen Internetzugang per WLAN haben? (...mehr)